§ 1 Geltung
der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen, Angebote, Lizenzvergaben und Lizenzvereinbarungen
sowie Werkstattleistungen der Firma KW-Systems Fahrzeugtechnik GmbH
(nachfolgend KW genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese
gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich bestätigt werden. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen erfolgen gegenüber dem gesamten Geschäftsverkehr,
egal ob es sich bei den Geschäftspartnern um einen Kaufmann im Sinne des
HGB oder nicht gewerblichen Kunden handelt. Allen anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, werden hiermit widersprochen,
d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn KW ihnen nicht nochmals ausdrücklich
widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen werden nur dann wirksam,
wenn KW diese schriftlich bestätigt.
§ 2 Anerkennung der Bedingungen
Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch die Möglichkeit zur Kenntnisnahme
und insbesondere durch Öffnen gesicherter Verpackungen oder durch Aufbrechen
von Lizenzsiegeln oder am Produkt angebrachter Hinweisbanderolen selbst dann
an, wenn sie der Kunde erst mit der Lieferung oder Leistung zur Kenntnis nimmt.
Bei Leistungen von KW, die auf Lieferung, Veränderung oder Anpassung von
EDV- oder Steuerdaten mit oder ohne Veränderung von Hardware gerichtet sind,
erkennt der Kunde damit ausdrücklich auch die in diesen Bedingungen enthaltenen
Lizenzbestimmungen an und verpflichtet sich, diese zu beachten.
§ 3
Angebot und Annahme
Die Angebote von KW sind freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung
bzw. an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden. Die Annahmeerklärung
durch KW bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung. Dieses gilt auch für Abänderungen,
Ergänzungen und Nebenabreden. Diese werden nur dann wirksam,
wenn KW sie schriftlich bestätigt. Lieferung und/oder Rechnungsstellung
ersetzt die schriftliche Auftragsbestätigung durch KW. Infolge
des besonderen Charakters der Leistungen von KW umfasst die Auftragserkennung
durch den Kunden auch die Ermächtigung, Probefahrten mit dem
Kundenfahrzeug durchzuführen. Alle elektronischen Tuning-Steuergeräte
sind eingehend geprüft und für den jeweiligen Fahrzeugtyp
eingestellt. Wegen der spezifischen Toleranzen an den Fahrzeugen
sollte individuell nachjustiert werden. Die Geräte sind auch
bei schwieriger Einbaulage einbaufähig. Nicht von uns vertreten
werden Schwierigkeiten, die Aufgrund von Serienschwankungen oder
Fehler der Fahrzeugelektronik entstehen. Eine Rücknahme der
Elektronikgeräte ist deswegen nicht gegeben.
§ 4 Fotos,
Technische Beschreibungen, Leistungen und sonstige Angaben
Fotos und technischen Beschreibungen in Angeboten, Prospekten
und Veröffentlichungen von KW werden zur allgemeinen
Verdeutlichung verwendet und können als technische Daten
Veränderungen
unterliegen. Leistungsdaten, Geschwindigkeits-angaben, Maße
und Gewichte, Kraftstoffverbrauchs- und Ein-sparungsangaben
sind nur als Anhaltswerte zu verstehen und unverbindlich. Sie
stellen keine
zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich
schriftlich auf Vertragsbezogene Anfrage bestätigt. Datenangaben
beziehen sich auf Referenz-fahrzeuge, Abweichungen beim jeweiligen
Käuferfahrzeug sind möglich und von KW nicht zu vertreten.
Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehlern
in den von uns vorgelegten Unterlagen besteht für KW keine
Verbindlichkeit. Der Kunde verpflichtet sich, KW über
derartige Fehler in Kenntnis zu setzen. Dieses gilt auch bei
fehlenden Unterlagen.
§ 5
Preise
Preise gelten netto ab KW zuzüglich Verpackungs-, Versand-
und Frachtversicherungskosten sowie zzgl. gesetzlicher Mehrwert-steuer.
Maßgeblich sind die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden
Preise. Liegen zwischen dem Vertragsabschluß und dem
Liefertermin mehr als 4 Monate, gilt der am Tag der Lieferung
gültige Listenpreis.
Für Zusatzleistungen- und Lieferungen gelten die zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses gültigen Preise von KW.
§ 6 An-
und Abnahme von Werk- und Lieferleistungen
Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel, Fehler und Transportschäden
des Liefergegenstandes unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich
gegenüber KW und bei Versendungskauf auch gegenüber dem
Frachtführer zu rügen. Sichtbare Mengendifferenzen sind
sofort bei Erhalt der Ware, verdeckte Mengendifferenzen spätestens
2 Tage nach Warenerhalt schriftlich bei KW anzuzeigen. Bei Versand
des Kaufgegenstandes an den Käufer hat dieser die Kaufsache
sofort nach Erhalt auf ihre äußerliche Unversehrtheit
zu überprüfen und dementsprechende Beanstandungen sofort
bei Übernahme gegenüber dem Versandunternehmen geltend
zu machen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten
Sendung ist der Kunde verpflichtet, sich dem Schaden durch ein entsprechendes
Protokoll oder eine Schadensmeldebestätigung des Frachtführers
bestätigen zu lassen. Bei Verstoß hiergegen erlischt das
Recht des Kunden auf Neu- bzw. Nachlieferung. Mit Übernahme
des Fahrzeugs von der Werkstatt von KW gilt das Werk als abgenommen
im Sinne des § 640 I BGB, es sei denn, daß der Besteller
bei Übernahme unter Hinweis auf konkrete Mängel ausdrücklich
widerspricht. Der Besteller kommt mit der Annahme in Verzug, wenn
er nicht innerhalb von acht Tagen nach Meldung der Fertigstellung
das Fahrzeug abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht
abgeholt, so kann KW als Standgeld gemäß § 304 BGB
die ortsübliche Einstellgebühr für das Fahrzeug berechnen. § 7
Lieferung – Lieferfristen
Die von KW dem Kunden mitgeteilten Liefertermine sind stets
unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
KW kommt mit der Fertigstellung und/oder Lieferung nur dann in
Verzug, wenn Sie die Verzögerung zu vertreten haben. Technisch
bedingte Form- oder Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten,
sofern das Werk dadurch für den Kunden nicht unzumutbar verändert
wird. Bei höherer Gewalt oder Arbeitskampf entsteht kein Verzug.
§ 8
Versand und Gefahrübergang
Bei Versand der bestellten Ware an den Empfänger trägt
KW die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs nur bis zur Übergabe
an das Versandunternehmen. Die Auswahl der Versendungsart bleibt
KW vorbehalten. Verzögert sich der Versand aus Gründen,
die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr der zufälligen
oder leicht fahrlässigen Beschädigung oder des zufälligen
oder leicht fahrlässigen Untergangs der Sache bereits mit der
Bereitstellung zum Versand auf den Kunden über. Eine im Einzelfall
vereinbarte Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss
auf den Gefahrübergang. § 9 Besondere Hinweise – TÜV-Abnahme – Gutachten – ABE
Wir verkaufen sowohl TÜV- genehmigte, als auch nicht zugelassene
Artikel (Rennzwecke, Export usw.) Für Artikel ohne TÜV
Zertifikat/Gutachten oder ABE geht die Prüfung einer
Einzelzulassung, wenn nötig zu Lasten des Käufers.
Soweit durch Leistungen von KW oder den Einsatz von Produkten
von KW Veränderungen der
Fahrzeugdaten wie Motorleistung oder Abgaswerte herbeigeführt
werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen
nicht mehr der StVZO und kann seinen Versicherungsschutz
verlieren. Es
besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen
auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen der
Zulassungsstelle und seiner KFZ-Versicherung mitzuteilen
und erforderlichenfalls eine
technische Fahrzeugabnahme (z.B. beim TÜV) zu veranlassen.
Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen
Straßenverkehr
führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. KW übernimmt
ausdrücklich
keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter,
die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen
Be-stimmungen entstehen.
§ 10 Besondere Hinweise – Gewährleistung
Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis,
dass die von KW angebotenen Leistungen, Produkte, Tuningmaßnahmen,
sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen
am Fahrzeug, dem Motor, dem Steuergerät oder den
Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten
des Kundenfahrzeugs führen.
Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor
und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile
einer höheren
Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies
physikalisch bedingt zu einem höheren Verschleiß am
Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können
sich Überbeanspruchungen
und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte
Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeugs
auf die Lebensdauer des Fahrzeugs, des Motors und seiner
Aggregate auswirken. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauartveränderungen
und Leistungs-veränderungen zum Erlöschen der
Herstellergarantie des Fahrzeugs führen können.
KW bietet deshalb die Möglichkeit
des Abschlusses eines zusätzlichen Garantievertrages.
KW übernimmt
demgemäß eine Gewährleistung von 24 Monaten
ohne Kilometerbegrenzung ab Auslieferung für die
von ihr gelieferten Teile.Weitergehende
Ansprüche des Kunden,
insbesondere am Steuergerät, am Motor oder sonstigen
Fahrzeugaggregaten und Teilen, Ausbau- und Einbaukosten
, sowie von Schäden, die nicht den Liefergegenstand
betreffen (insbesondere Mangelfolgeschäden,
seien sie materieller oder immaterieller Art), sind – soweit
rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Es
werden des weiteren Mangelfolgeschäden aus positiver
Vertragsverletzung oder aufgrund Gewährleistungsrechts
im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere für die Geltendmachung von Nutzungsausfall
und entstandenen Mietwagenkosten. Die Gewährleistung
erfolgt nach Wahl der KW an ihrem Standort in Alsdorf
durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung
der Teile, die von KW als fehlerhaft anerkannt sind.
Ersetzte Teile werden Eigentum der KW. Für die bei
der Nachbesserung oder Mängelbeseitigung eingebauten
Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist
des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Vertrages
geleistet. Der Käufer hat Fehler unverzüglich
schriftlich bei KW anzuzeigen. Nach Feststellung des
Fehlers ist KW unverzüglich die Möglichkeit
der Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler nicht beseitigt
werden kann oder weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar
sind, kann der Vertragspartner statt der Nachbesserung
die Wandelung oder Minderung
des Vertragsgegenstandes verlangen.
Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht bei Tuningleistungen wegen des besonderen
Charakters des Geschäfts nicht. Der
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Vertragspartner wird hiermit
ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass der Motor durch die bei Einbau einer Leistungssteigerung
bewirkte höhere KW-Leistung auch einer höheren Belastung ausgesetzt
ist.
Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeugs
haftet KW nur insoweit, als sie durch von KW eingebaute, fehlerhafte, das heißt
nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden. Bei
Einbau einer Leistungssteigerung haftet KW damit ausdrücklich nur für
solche Schäden am Fahrzeug, die durch eine defekte Leistungssteigerung
verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund
der höheren Motorbean-spruchung entstehen, ist ausgeschlossen.
Der Nachweis der Fehlerhaftigkeit der von KW eingebauten Teile ist vom Kunden
zu führen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird darüber
hinaus dann nicht übernommen, wenn diese in ursächlichem Zusammenhang
damit stehen, dass ein Fehler eines von KW eingebauten Teils nicht unverzüglich
angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, oder Wartungsvorschriften
des Fahrzeugherstellers und zusätzlich von KW geschaffene Wartungs-
und Warnhinweise nicht beachtet worden sind oder in das Fahrzeug von KW nicht
genehmigte
Teile eingebaut worden sind oder die von KW eingebauten Teile in ein anderes
Fahrzeug eingebaut werden.
§ 11 Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie
schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Stellt sich
während der Arbeiten heraus, daß die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag
um mehr als 10% überschreiten, so setzt die KW den Besteller hiervon
in Kenntnis. Kündigt der Besteller daraufhin den Auftrag, so kann KW
den dem geleisteten Teil der Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung
und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Der Vertragsgegenstand bleibt – auch im eingebauten
Zustand - bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum
vom KW. Solange vom KW ein Eigentumsvorbehalt besteht, sind alle Veränderungen
zum Nachteil von KW, Veräußerungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen
oder anderweitige Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte ohne
schriftliche Zustimmung von KW unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes
ist die Ware sorgfältig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand
zu erhalten. Der Vertragspartner hat die entsprechende Sache ausreichend
zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf KW zu übertragen.
Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, kann KW die
Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschließen und den Käufer
mit diesen Kosten belasten. Bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Sicherungspflichten
der Sache kann die Herausgabe der Sache verlangt werden. Nach schriftlicher
Vorankündigung mit angemessener Frist kann der Kaufgegenstand unter Anrechnung
des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis im freihändigen Verkauf bestmöglich
verwertet werden. Wird vom Verkäufer die Herausgabe des Kaufgegenstandes
verlangt, ist der Vertragspartner sofort verpflichtet, die Sache an den
Verkäufer herauszugeben, es sei denn, dass diesem ein Zurückbehaltungsrecht
zusteht, welches durch den Kaufvertrag begründet ist. Auf Verlangen des
Vertragspartners kann auf seine Kosten ein Sachverständiger zur Ermittlung
des Sachwertes herangezogen werden. Der dadurch ermittelte Wert ist für
die Parteien verbindlich. Alle Kosten aus der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
und der Rücknahme trägt der Vertragspartner.
§ 13 Zahlungsbedingungen
Der Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse.
Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung ausgeliefert,
so ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Wurde
durch KW eine Tuningmaßnahme des Fahrzeugs durchgeführt, so hat die Zahlung
bei der Abnahme im Sinne des § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder spätestens 8 Tage nach Benachrichtigung in bar oder mittels eine Überweisung
auf eins unsere Konten bezüglich der Fertigstellung zu erfolgen. Bei
Zahlungsverzug ist KW berechtigt, Zinsen von 2% über dem Bundesbankdiskont
zu berechnen, es sei denn, durch KW oder den Kunden wird der Nachweis
geführt, dass tatsächlich ein höherer bzw. niedrigerer Verzugsschaden
entstanden ist. Der vorgenannte Zinssatz kann ohne Vorlage einer Zinsbescheinigung
der Hausbank von KW erfolgen. Leistet der Kunde in einer angemessenen
Nachfrist nicht, so kann KW die Rechte aus § 326 BGB geltend machen,
insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe
des Schadensersatzes beträgt in allen Fällen 15% des vereinbarten Entgelts,
es sei denn, KW kann einen höheren bzw. der Kunde einen niedrigeren Schaden
nachweisen. Daneben steht der KW das Wahlrecht zu, ob sie das ausstehende
vereinbarte Entgelt ebenfalls als Schadensersatz geltend macht oder aber
die Kaufsache zurückverlangen will.
§ 14 Zurückbehaltungsrecht
An dem Gegenstand, der aufgrund Vertrages in den Besitz
von KW gelangt ist, steht KW wegen jeder Forderung ein Zurückbehaltungs-
und Pfandrecht zu. KW ist zur Pfandverwertung im Wege des freien Verkaufes
berechtigt. Für die Verkaufsandrohung genügt einer schriftlichen Ankündigung
an die letzte KW bekannte Adresse des Bestellers.
§ 15 Urheberrechte/Unterlagen
Auf den von KW gelieferten Gegenständen, insbesondere
KW Datensätze, Skizzen, Entwürfe, hat KW die Urheberrechte. Jedes Nachmachen,
Kopieren, Auslesen oder einem Dritten zu irgendeinem Zweck zur Verfügung
stellen, löst eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro aus, zu deren
Zahlung der Kunde sich unabhängig von eventuell geltend zu machenden
weiteren Schadensersatzansprüchen für jeden Fall der Zuwiderhandlung
verpflichtet. Eingereichte Unterlagen des Vertragspartners lagert KW
ohne Gefahrübernahme ein.
§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand
einschließlich Scheck-, Wechsel- und Mahnverfahren ist der Sitz des Unternehmens
in Alsdorf. Bei Verträgen mit nicht deutschen Vertragspartnern gilt das
deutsche Recht.
§ 17 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gänzliche oder teilweise
unwirksame Bestimmungen dieser Bedingungen sollen durch solche
ersetzt werden, die der unwirksamen Klausel am ehesten tatsächlich und
wirtschaftlich entsprechen.
Rückgabebelehrung
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von
Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax,
E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware. Nur bei nicht paketversandfähiger
Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen
in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung
der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung
auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat
zu erfolgen an:
KW-Systems Fahrzeugtechnik GmbH,
Werner-von-Siemens-Str.
28,
52477 Alsdorf.
Rückgabefolgen Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind
die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung
der Ware kann Wertersatz verlangt werden.
Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren
Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen
ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie
die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was
deren
Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der
Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Finanziertes Geschäft Haben
Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und machen Sie
von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch, sind Sie auch an den Darlehensvertrag
nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit
bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber
sind oder wenn sich Ihr
Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung
bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der
Rückgabe bereits
zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich
der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und
Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Wollen Sie eine vertragliche
Bindung so weitgehend
wie möglich vermeiden,
machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch und widerrufen Sie Ihre
auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung
Ende
der Rückgabebelehrung |